Der Arzt (Kinderarzt, Allgemeinarzt, Neurologe, HNO-Arzt, Kieferorthopäde, Zahnarzt oder Hausarzt) stellt die Indikation für eine Sprachtherapie. Das heißt, er beurteilt, ob eine Sprachtherapie notwendig ist und stellt eine entsprechende Verordnung auf Kassen- oder Privatrezept aus.
Bei Bedarf und entsprechender ärztlicher Verordnung kann die Therapie auch als Hausbesuch durchgeführt werden.
Die Diagnostik, Behandlung und Beratung ist selbstverständlich auch auf Selbstzahlerbasis möglich.